Immer wenn mehrere Hunde und ihre Herrchen und Frauchen miteinander trainieren, sollten gewisse Verhaltensregeln beachtet werden, damit für jeden der größtmögliche Spaß bei einer größtmöglichen Sicherheit gewährleistet ist.
Platzordnung Stand 08. Juli 2008
1. Zur Einhaltung der Platzordnung sind alle Vereinsmitglieder und Kursteilnehmer verpflichtet
2. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr
3. Hunde sind angeleint von und zum Hundeplatz zu führen
4. Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht. Ableinungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des amtierenden Ausbilders
5. Kinder sind grundsätzlich zu beaufsichtigen
6. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes sollte dem Hund Gelegenheit gegeben werden sich
außerhalb des Geländes zu lösen
7. Die Aufsicht auf dem Trainingsgelände obliegt den amtierenden Ausbildern, den
Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten
8. Jeder Hund benötigt eine Haftpflichtversicherung und muss eine ausreichende Schutzimpfung (Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Zwingerhusten) haben
9. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall haben Platzverbot
10. Das Betreten der einzelnen Trainingsgelände erfolgt nur nach Genehmigung des amtierenden Ausbilders
11. Findet auf dem Trainingsgelände Ausbildung statt, ist das Betreten des Platzes durch Personen, die nicht an der Ausbildung beteiligt sind, nur nach Rücksprache mit dem amtierenden Ausbilder gestattet
12. Hunde dürfen sich nur zusammen mit ihrem Hundeführer bzw. Hundeführerin auf den Trainingsplätzen aufhalten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des amtierenden Ausbilders
13. Jeder Hundeführer arbeitet mit seinem eigenen Hund. Fremden Hunden werden nur nach Absprache mit dem amtierenden Ausbilder Kommandos oder Belohnungen gegeben
14. Verunreinigungen des Hundes sind vom Hundeführer zu beseitigen, Kotbeutel und Mülltonnen stehen auf dem Gelände extra bereit
15. Der Hundeplatz ist sauber zu halten – Abfall wird in den bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt
16. Zigarettenkippen werden ebenfalls in den bereit gestellten Abfallbehältern entsorgt und nicht auf den Boden geworfen
17. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben
